ÄNDERUNGEN IN DER MOTORRAD-KATEGORIE


Wer den Führerausweis der Kategorie A beschränkt oder der Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung absolvieren. Die praktische Grundschulung ist nur noch beim Erwerb der ersten Motorradkategorie einmalig zu absolvieren und dauert zwölf Stunden

 
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Ausnahme: Wer vor dem 01. Januar 2021 im Besitz des Führerausweises der Kategorie A1 (nicht A1 45 km/h) ist, und den Führerausweis der Kategorie A beschränkt erwerben will, muss während der Gültigkeit des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung, total vier Stunden (Kursteil 3) absolvieren. 

Kategorie A offen:

Direkteinstieg ist nicht mehr möglich. Der Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen.

Kategorie A1:

Diese Kategorie kann neu schon mit 15 oder 16 Jahren erworben werden: Motorräder / Roller mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 Kw (vor dem 16. erfüllten Lebensjahr: Kleinmotorräder max. 45 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Motorleistung von höchstens 4 kW).

 

ÜBERGANGSREGELUNGEN:

Prüfungsfreier Erwerb der Kat. A offen:

Wer im Besitz des Lernfahrausweises A beschränkt vor dem 01. Januar 2021 ist und die praktische Prüfung bis 30. Juni 2021 bestanden hat, kann vom prüfungsfreien Aufstieg in Kategorie A offen profitieren.


Direkteinstieg A offen über 25 Jahre alt: 

Wer im Besitz des Lernfahrausweises A offen vor dem 01. Januar 2021 ist und die Grundschulung innert vier Monaten absolviert hat, kann noch direkt einsteigen.