Lernfahrausweis ab 17

 

Der Bundesrat führt Lernfahrausweis ab 17 ein

Ab 1.1.2021 kann der Auto-Lernfahrausweis schon im Alter von 17 Jahren beantragt werden. Das hat der Bundesrat beschlossen. Wer den Lernfahrausweis vor 20 hat, muss neu eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen.


Der Bundesrat verspricht sich davon mehr Verkehrssicherheit. Je mehr Fahrten in Begleitung stattgefunden hätten, umso mehr reduziere sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Prüfung, schreibt er in einer Mitteilung. Im Parlament gab es Widerstand gegen den Lernfahrausweis mit 17.

Der Bundesrat hat auch die Vorschriften zur Weiterbildung angepasst. Diese dauert künftig nur noch einen Tag statt zwei. Der siebenstündige Kurs muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Dabei soll insbesondere die Vollbremsung geübt werden, die im Strassenverkehr kaum je geprobt oder geprüft wird.

Verkehrskunde-Kurse, die praktische Grundschule für Motorradfahrer und bestandene Prüfungen gelten künftig grundsätzlich unbefristet. Bisher mussten sich Lernfahrer innerhalb von zwei Jahren zur praktischen Führerprüfung anmelden. Aufgehoben hat der Bundesrat die Beschränkung für Automatikgetriebe & Automatisierte Schaltgetriebe (DSG). Eine auf Automaten abgelegte Prüfung gilt künftig grundsätzlich auch für handgeschaltete Fahrzeuge.

Quelle: NZZ.ch