
basis
Nothelferkurs
Vor der Anmeldung zur Theorieprüfung muss ein Nothilfekurs absolviert werden. Vom Kursbesuch befreit sind Ärzte, Pflegepersonal mit Diplom, Armeeangehörige der Sanität und der Rettungstruppen sowie Zivilschutzangehörige mit 5-tägigem Einführungskurs «Sanität» und wer bereits einen Führerausweis der Kategorien A, A1 oder B1 besitzt.
KATEGORIEN KURZ ERKLÄRT
KATEGORIE A1
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (vor dem 16. erfüllten Lebensjahr: Kleinmotorräder max. 45 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Motorleistung von höchstens 4 kW).
Kategorie A beschränkt
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.
kategorie A (offen)
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

prüfung
Theorieprüfung
Nach dem Absolvieren des Nothelfer-Kurses musst Du den Lernfahrausweis beim jeweiligen Kanton beantragen. Anschliessen kannst Du dich für die Theorieprüfung anmelden:
Kategorie A1 (45 km/h, 50ccm, 4 kW): Frühestens 1 Monat vor dem 15. Geburtstag möglich
Kategorie A1 (125ccm, 11 kW): Frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag möglich
Kategorie A beschränkt: Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich
Auf dem Formular ist ein Bereich für den Sehtest reserviert, den Du bei einem Optiker oder Arzt durchführen musst.
INFOS ZUR PRÜFUNG
Die Theorieprüfung besteht aus 50 Fragen. Zu jeder Frage gibt es eine oder teilweise auch zwei richtige Antworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 135 der 150 möglichen Punkte erzielt werden (maximal 15 Fehlerpunkte). Zur Lösung der Theorieprüfung stehen maximal 45 Minuten zur Verfügung.

Grundkurse
Wer den Führerausweis der Kategorie A beschränkt oder der Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung absolvieren. Die praktische Grundschulung ist nur noch beim Erwerb der ersten Motorradkategorie einmalig zu absolvieren und dauert zwölf Stunden.
Ausnahme: Wer vor dem 01. Januar 2021 im Besitz des Führerausweises der Kategorie A1 (nicht A1 45 km/h) ist, und den Führerausweis der Kategorie A beschränkt erwerben will, muss während der Gültigkeit des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung, total vier Stunden (Kursteil 3) absolvieren.
KATEGORIE A1
Motorräder / Roller mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (vor dem 16. erfüllten Lebensjahr: Kleinmotorräder max. 45 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Motorleistung von höchstens 4 kW).
Ab 15 Jahren: 50 ccm, 45 km/h & höchstens 4 kW
Ab 16 Jahren: 125 ccm & höchstens 11 kW
Dauer: 12 Stunden
Motorradgrundkurse: Teil 1, 2 und 3
Preis CHF 599.-
KATEGORIE A BESCHRÄNKT
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.20 kW/kg.
Ab: 18 Jahren
Dauer: 12 Stunden
Motorradgrundkurse: Teil 1, 2 und 3
Die praktische Grundschulung ist beim Erwerb der ersten Motorradkategorie einmalig zu absolvieren. Wir empfehlen dir aber trotzdem eine Einführung in die höhere Kategorie durch unsere erfahrenen Motorrad-Fahrlehrer. Melde dich dafür telefonisch bei uns.
Preis CHF 599.-
KATEGORIE A (offen)
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg.
Ab 20 Jahren: Direkteinstieg ist nicht möglich. Der Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen.
Motorradgrundkurse: Entfällt
Die praktische Grundschulung ist beim Erwerb der ersten Motorradkategorie einmalig zu absolvieren. Wir empfehlen dir aber trotzdem eine Einführung in die höhere Kategorie durch unsere erfahrenen Motorrad-Fahrlehrer. Melde dich dafür telefonisch bei uns.
071 222 00 90
Kategorie A oder A beschränkt (Vorbesitz A1 vor dem 01.01.2021)
Wer vor dem 01. Januar 2021 im Besitz des Führerausweises der Kategorie A1 (nicht A1 45 km/h) ist, und den Führerausweis der Kategorie A beschränkt erwerben will, muss während der Gültigkeit des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung, total vier Stunden (Kursteil 3) absolvieren.
Termine bitte telefonisch vereinbaren.
071 222 00 90
Preis: CHF 299.-

Vku
Verkehrskunde
Die Absolvierung des Verkehrskundeunterrichtes (VKU) ist obligatorisch und nur mit dem Lernfahrausweis möglich. Dies bedeutet, dass die theoretische Führerprüfung bereits absolviert sein muss.
Der Verkehrskundeunterricht soll durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsvollen, umweltschonenden Fahrweise motivieren und die Zeit der Erfahrungssammlung durch gezielte Vorbereitung auf unterschiedliche Verkehrssituationen kürzer und sicherer machen.
KURSORT
EASY DRIVERS Experts GmbH
Lenzbüel 18
8370 Sirnach
DAUER
Der Kurs besteht aus vier obligatorischen Doppel-Lektionen und kann an 2 oder 4 Tagen absolviert werden (19.00 - 21.00 Uhr oder 18.00 - 22.00 Uhr)
je nach Kursaufgebot
Kursinhalt
- Verkehrssehen
- Partner und Strassenkunde
- Fahrdynamik
- Umweltbewusstes Fahren

PRAXIS
FAHRSTUNDEN / FAHRUNTERRICHT
Eine zusätzliche, individuelle Prüfungsvorbereitung ist empfehlenswert. Diese erfolgt meist im Einzel- oder allenfalls im Zweierunterricht.
DAUER DER LEKTIONEN
45min

Fahrprüfung
Kat. A1
Die Praktische Prüfung setzt sich zusammen aus Manöver und praktischem Fahren im Verkehr.
Prüfungsfahrzeug: Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen.
Bis 16 Jahre: Kleinmotorrad max. 45 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Motorleistung von höchstens 4 kW.
Ab 16 Jahren: Motorrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Von der Prüfung befreit sind Inhaber/innen der Kat. B, welche die praktische Grundschulung erfolgreich besucht haben.
Kat. A beschränkt
Die Prüfung setzt sich zusammen aus Manöver und praktischem Fahren im Verkehr.
Prüfungsfahrzeug: Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg mit zwei Sitzplätzen.
Kat. A (offen)
Die Prüfung setzt sich zusammen aus Manöver und praktischem Fahren im Verkehr.
Prüfungsfahrzeug: Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen.

Motorrad-miete
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Honda CB500 F
Kategorie
A beschränkt
Honda CB750F “Hornet”
Kategorie
Nur A (offen)
Honda PCX 125ccm ABS
Kategorie A1 (125ccm)
